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Vorsorge

Wer denkt schon daran, wenn es ihm gut geht, dass sich von heute auf morgen alles ändern könnte? Ein jeder von uns kann durch Unfall oder schwere Krankheit in eine Situation gebracht werden, in der ein selbstverantwortliches Handeln vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr möglich ist.

Was wird also, wenn ich auf die Fürsorge anderer angewiesen bin? Wer handelt und entscheidet dann für mich? Was viele nicht wissen, das  auch Familienangehörige nicht automtaisch entscheiden dürfen. Ehepartner oder Kinder können nur mit ausdrücklicher Vollmacht für den anderen handeln oder wenn sie vom Gericht als sogenannte "gerichtliche Betreuer" eingesetzt wurden.

Um später bei schwierigen Lebensentscheidungen auf jemanden vertrauen zu können, der in meinem Sinne entscheidet, kann jeder Vorsorge treffen. Erste Informationen enthalten die Broschüren des Bundesminiteriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Eine vertrauliche und ausführliche Beratung bietet der Betreuungsverein Stormarn.

Broschüren

Kostenlose Broschüren zum Betreuungsrecht und zur Patienten-verfügung bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter: www.bmjv.de
Die Broschüren können auch unter der Telefonnummer: 030 18 272 2721 angefordert werden.

Auch das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein bietet eine ausführliche Broschüre zu den Themen Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht an. Sie kann unter: www.schleswig-holstein.de  heruntergeladen werden.

 

Kontakt

Ulrike Reichle
Anschrift
Leitstelle "Älter werden"
Manfred-Samusch-Straße 9
22926 Ahrensburg
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Telefon
0 41 02 - 21 15 19
E-Mail
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