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Betreuungsverein Stormarn e.V.
Betreuung und Vorsorge - Verantwortung übernehmen
Was ist eigentlich, wenn ...
... man einen Unfall hat oder so krank ist, dass man sich nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern kann ?
Familienangehörige sind dann nicht automatisch handlungs- und entscheidungsbefugt.
Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern können nur mit ausdrücklicher Vollmacht für den anderen handeln, ansonsten muss vom zuständigen Amtsgericht eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt werden.
Wer klug ist, sorgt vor !
Über den Betreuungsverein erhält man Informationen und ausführliche Beratung zu den Möglichkeiten der Vorsorge. Bei der Entscheidung oder beim Erstellen einer Patientenverfügung, einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht ist der Verein behilflich. Außerdem werden ehrenamtliche Betreuer und Vollmachtnehmer durch die MitarbeiterInnen beraten und unterstützt.
Regionale Sprechstunden
Ahrensburg:
Jeden 1. Mittwoch im Monat im Peter-Rantzau-Haus, Manfred-Samusch-Straße 9 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Die Termine in anderen Orten stehen im Internet oder sind in der Geschäftsstelle zu erfragen.