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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, Hilfesuchende in sozialen Angelegenheiten zu informieren und zu beraten sowie ihre Anliegen gegenüber Behörden zu vertreten.

Durch ihre Tätigkeit stärkt die Bürgerbeauftragte die Stellung der Hilfesuchenden gegenüber den Behörden.

In Schleswig-Holstein hat jeder das Recht sich direkt an die Bürgerbeauftragte zu wenden. Die Hilfe für die Ratsuchenden ist kostenfrei.

Die Bürgerbeauftragte kann z. B. helfen und unterstützen in Angelegenheiten:

  • der Gesetzlichen Kranken.- Renten-, und Unfallversicherung
  • der Pflegeversicherung
  • der Sozialhilfe
  • der Grundsicherung im Alter
  • im Behindertenrecht

Das Bürgerbeauftragtengesetz beschränkt die Tätigkeit der Bürgerbeauftragten. So ist zum Beispile Hilfe bei privatrechtlichen Streitigkeiten, Interessenvertretung vor Gericht und die Überprüfung von Gerichtsentscheidungen nicht möglich.

Wer unsicher ist, ob sein Anliegen untestützt werden kann, kann telefonisch gerne nachfragen.

 

Kontakt

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
Anschrift
Postfach 71 21
24171 Kiel
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Telefon
04 31 - 988- 12 40
Telefax
04 31 - 988- 12 39
E-Mail
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