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Fachdienst Soziale Hilfen

Was macht der Fachdienst II.4- Soziale Hilfen - Städtischer Sozialdienst?

Die Stadt Ahrensburg hat eine Vielzahl von Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau mit gefördert. Die Vergabe dieser Wohnungen erfolgt unter Beachtung von Vergaberichtlinien zum größten Teil im gegenseitigen Einvernehmen mit den Wohnungs- bauunternehmen.

Bewerbungen für eine öffentlich geförderte Wohnung können an die Stadt Ahrensburg gerichtet werden. Die Wohnungsbewerbung wird ein Jahr gespeichert. Hierzu ist ein entsprechendes Antragsformular zu verwenden, welches über die Seite der Stadtverwaltung Ahrensburg heruntergeladen werden kann.

Gleichzeitig ist eine Bewerbung bei den Wohnungsbauverwaltun- gen erforderlich. Eine Auflistung der Firmen ist ebenfalls über den Link zur Stadtverwaltung erhältlich.

Um eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu können, ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung (sog. § 5-Schein) erforderlich.

Personen, die eine Kündigung über den von ihnen gemieteten Wohnraum erhalten, können sich mit dem Fachdienst II.4 in Verbindung setzen. Die Möglichkeiten der Abwendung der Kündigung wird zusammen mit allen Beteiligten gemeinsam geprüft.

Daneben besteht die Möglichkeit, sich an den Mieterbund Mieterverein Lübeck zu wenden. Beratungen in Außenstellen, wie z.B. Ahrensburg und Bad Oldesloe werden angeboten.

Deutscher Mieterbund
Mieterverein Lübeck
Mühlenstraße 28
23552 Lübeck

Telefon 0451 - 7 12 27
E-Mail: info@mieterverein-luebeck.de


 

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