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Wohngeld

Leistungsbeschreibung

Reicht das Einkommen eines privaten Haushalts nach den objektiven Regeln des Wohngeldgesetzes nicht aus, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, kann ein Rechtsanspruch auf Wohngeld bestehen.

Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und für das selbst genutzte Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Größe des Haushaltes, das Gesamteinkommen aller Mitglieder des Haushaltes und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung. Die wohngeldrelevante Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Betriebskosten für zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungseinrichtungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. Die Anspruchsvoraussetzungen werden dann im persönlichen Gespräch geprüft.

Rechtsanspruch

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

 

Kontakt

Fachdienst Soziale Hilfen und Wohnungsangelegenheiten
Anschrift
Wohngeld
Rathaus
Manfred-Samsuch-Straße 5
22926 Ahrensburg
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Telefax
0 41 02 - 77 260
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